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Energieförderung

26 Kantone · Stand 3. Oktober 2026

Förder- und Effizienz-Check Schweiz

Welche Unterstützung passt zu Ihrem Energieprojekt? Prüfen Sie Förderwege, Zielvereinbarungen und mögliche Beiträge – mit einer Zusammenfassung als PDF für Ihre interne Entscheidung.

Prüflogik und Beispiele ansehen

Etwa 5–7 Minuten. Unbekannte Angaben sind erlaubt. Keine Kontaktdaten nötig.

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Wir unterstützen bei Potenzialanalyse, Projektstruktur, geeigneten Förderwegen und der Vorbereitung der nächsten Schritte. Für Programme mit Akkreditierungspflicht ist eine entsprechend anerkannte Fachperson erforderlich.

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Bengy GmbH · Leimern 24 · 3150 Schwarzenburg
welcome@bengy.ch · +41 77 440 00 97

Welche Unterstützung wird geprüft?

Beratung und Potenzialanalyse

PEIK unterstützt geeignete Energieanalysen von Betriebsprozessen. Kantonale Beratungsprogramme und GEAK Plus betreffen andere Fragestellungen. Programm, Anerkennung der Fachperson und Kostenbasis müssen zusammenpassen.

Investitionen und Umsetzung

ProKilowatt unterstützt geeignete Stromeffizienzmassnahmen im Wettbewerb. Gebäude- und Heizungsbeiträge richten sich nach dem Standort und dem konkreten kantonalen Programm. Förderbudget, Projektbeginn und weitere Beiträge sind entscheidend.

Zielvereinbarungen und Abgaben

Eine Zielvereinbarung kann freiwillig sein, einer kantonalen Pflicht dienen oder Teil einer Abgabenregelung sein. CO₂-Abgabebefreiung und Netzzuschlagrückerstattung brauchen jeweils eine eigene Prüfung. Sie sind keine automatische Folge einer Energieberatung.

Bengy GmbH · Methodikversion 1.0 · Regelstand 3. Oktober 2026

So ordnet der Förder- und Effizienz-Check Ihre Angaben ein

Der Check verknüpft Ihre Angaben mit ausgewählten Förderwegen und amtlichen Anlaufstellen. Er beschreibt nächste Abklärungen; über Beiträge und Berechtigung entscheiden die zuständigen Stellen. Die folgenden fiktiven Beispiele verwenden dieselbe Rechenlogik wie der Check, Regelstand 3. Oktober 2026.

So wird die Einschätzung gebildet

Kanton und Vorhaben bestimmen den Prüfweg
Für alle 26 Kantone nennt der Check zuständige Programme und Effizienzstellen. Das ist keine vollständige Prüfung aller Massnahmen, Eigentumsverhältnisse oder kommunalen Zusatzbeiträge. Bei politischen Gemeinden müssen Förderberechtigung und Trägerschaft ausdrücklich bestätigt werden.
Unterschiedliche Instrumente bleiben getrennt
Förderbeiträge, Abgabenrückerstattungen und Zielvereinbarungen erscheinen getrennt. Eine Zielvereinbarung kann Pflichten erfüllen oder Voraussetzung eines Abgabeninstruments sein; sie ist keine automatische Subvention. Für Rückerstattungen werden keine persönlichen Beträge berechnet.
PEIK: begrenzte Berechnung für die Analyse
Bei bestätigten Voraussetzungen berechnet der Check 50 % der anrechenbaren Analyseberatungskosten, höchstens CHF 2’500 pro Antrag: min(0,5 × Kosten, 2’500). Anlageninvestitionen gehören nicht zu dieser Kostenbasis; PEIK bestätigt Offerte und Förderung.
Ein Betrag braucht geklärte PEIK-Voraussetzungen
Die Berechnung verlangt Prozessberatung, keine Grossverbraucherpflicht oder bestehende Abgabenbefreiung/Rückerstattung, keine Teilnahme am abgefragten bundesnahen Vorbildprogramm und keine andere Bundesförderung derselben Beratung. Die Fachperson muss akkreditiert, die Beratung noch nicht begonnen und die Kostenbasis bekannt sein. Bei keiner oder einer freiwilligen Zielvereinbarung kann ein Betrag erscheinen; bei verbindlicher oder unbekannter Vereinbarung bleibt er offen.
Unbekannte Angaben und Projektbeginn
Offene Voraussetzungen oder fehlende Kosten ergeben keinen Betrag, nicht CHF 0. Eine bereits begonnene Analyseberatung führt bei PEIK zur Abklärung ohne Berechnung. Bestellung/Beginn der Investition und Beginn der Beratung werden getrennt behandelt; eine bestellte oder begonnene Investition erzeugt bei ProKilowatt einen Warnhinweis, keine Förderzusage.
Befristete Regeln und zusätzliche Bedingungen
Die hinterlegten Betragsregeln werden nur vom 2. Oktober bis 31. Dezember 2026 angewandt; danach pausieren Berechnungen bis zur Prüfung. Ein separater Freiburger GEAK-Plus-Fall wird nur mit bestätigten Zusatzangaben berechnet, darunter freiwillige Analyse, Voraussetzung zur Baubewilligung, kantonale Bedingungen, geklärte Berechtigung der Eigentümerschaft und keine frühere Förderung derselben Analyse. Eine allgemeine kantonale Beitragssumme wird nicht berechnet.

Nachvollziehbare Modellfälle

Die Beispiele sind fiktive Modellfälle, keine Kundenreferenzen. Sie erklären die aktuelle Prüflogik und sind keine Förder-, Bewilligungs- oder Einsparzusage.

Beispiel 1: PEIK-Analyse mit CHF 4’000 Kosten

Angenommene Angaben

  • Kanton Zürich; Unternehmen; Vorhaben Stromeffizienz; Projekt in Planung.
  • Jahresverbrauch: 100 MWh Strom und 300 MWh Wärme.
  • Keine Grossverbraucherpflicht, keine bestehende CO₂-Abgabebefreiung oder Netzzuschlagrückerstattung, keine Zielvereinbarung.
  • Beratung zu Betriebsprozessen; noch nicht begonnen; PEIK-akkreditierte Fachperson bestätigt.
  • Keine Teilnahme am abgefragten bundesnahen Vorbildprogramm; keine andere Bundesförderung derselben Beratung.
  • Anrechenbare Analyseberatungskosten CHF 4’000; Auswertung am 2. Oktober 2026.

Herleitung

  1. Die angegebenen Voraussetzungen erlauben im Check eine indikative Analyseberechnung.
  2. 50 % von CHF 4’000 sind CHF 2’000; dieser Wert liegt unter dem Höchstbetrag von CHF 2’500.
  3. Kantonale Hinweise und andere Förderwege werden separat ausgegeben und nicht hinzugerechnet.
Ergebnis im Erstcheck

Indikativer PEIK-Analysebeitrag: CHF 2’000.

Fiktives Rechenbeispiel, keine Zusicherung. PEIK muss Kosten und Berechtigung bestätigen. Der Check bestätigt keine Akkreditierung von Bengy. Eine Umsetzungsbegleitung benötigt eine eigene Prüfung.

Beispiel 2: Dieselbe Analyse hat bereits begonnen

Angenommene Angaben

  • Kanton Zürich; Unternehmen; Vorhaben Stromeffizienz; Investitionsprojekt weiterhin in Planung.
  • Jahresverbrauch: 100 MWh Strom und 300 MWh Wärme.
  • Keine Grossverbraucherpflicht, keine bestehende CO₂-Abgabebefreiung oder Netzzuschlagrückerstattung, keine Zielvereinbarung.
  • Beratung zu Betriebsprozessen; bereits begonnen; PEIK-akkreditierte Fachperson bestätigt.
  • Keine Teilnahme am abgefragten bundesnahen Vorbildprogramm; keine andere Bundesförderung derselben Beratung.
  • Anrechenbare Analyseberatungskosten CHF 4’000; Auswertung am 2. Oktober 2026.

Herleitung

  1. Gegenüber Beispiel 1 ändert sich nur die Antwort zum Beginn der Beratung.
  2. Die Voraussetzung «Beratung noch nicht begonnen» ist nicht erfüllt. Der Check unterdrückt deshalb die persönliche Betragsberechnung.
  3. Der konkrete Ablauf und eine mögliche Förderung müssen mit PEIK geklärt werden.
Ergebnis im Erstcheck

Kein persönlicher CHF-Betrag; die Voraussetzungen bleiben abzuklären.

Dies bedeutet weder CHF 0 noch eine abschliessende Förderablehnung. Auch bei unbekanntem Beratungsbeginn oder anderen offenen Voraussetzungen wird kein Betrag angezeigt.

Grenzen dieser Einordnung

  • Erste Orientierung, kein vollständiger Förderkatalog und keine verbindliche Einzelfallprüfung.
  • Keine Gesamtsumme: dieselben Kosten oder Massnahmen dürfen nicht ungeprüft mehrfach angerechnet werden. Förderstellen klären Kombination, Budget und Zusicherung.
  • Vor Auftrag, Bestellung oder Beginn die jeweiligen Bedingungen und Fristen bestätigen lassen; Bewilligung und Auszahlung bleiben Sache der zuständigen Stelle.
  • Die Beispiele sind keine Kundenreferenzen. Offene Werte bleiben offen und werden nicht als Null oder als Anspruch ausgegeben.

Quellen und Grundlagen

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