Was Ihre Gemeinde jetzt entscheiden muss
Gemeinderat und Kommissionen
Welches Vorhaben verdient eine vertiefte Prüfung? Welche Rolle übernimmt die Gemeinde? Wir bereiten Optionen, Nutzen, Risiken und offene Fragen für den nächsten politischen Entscheid auf.
Bau, Energie und Liegenschaften
Welche Schulhäuser, Werkhöfe, Verwaltungsgebäude und Anlagen passen zusammen? Wir betrachten Verbrauch, Solarproduktion und geplante Sanierungen gemeinsam mit den technischen Schnittstellen.
Finanzen und Beschaffung
Welche Investitionen und laufenden Aufgaben entstehen? Wir vergleichen Szenarien mit transparenten Annahmen und bereiten Budgetierung und die Abstimmung des Beschaffungsvorgehens vor.
Verwaltung und Kommunikation
Wer koordiniert Netzbetreiber, Fachplaner und Beteiligte? Wir strukturieren Zuständigkeiten, halten Pendenzen fest und unterstützen die Kommunikation des Energieprojekts.
Aktuelle Energiethemen für Schweizer Gemeinden
LEG: lokalen Solarstrom gemeinsam nutzen
Seit 2026 ermöglichen lokale Elektrizitätsgemeinschaften den Austausch lokal erzeugter erneuerbarer Elektrizität über das öffentliche Netz. Wir prüfen mit Ihnen die beteiligten Gebäude, Verbrauchsprofile, Organisation und Wirtschaftlichkeit.
ZEV oder vZEV als Alternative prüfen
Nicht jedes Vorhaben braucht eine LEG. Bei zusammengehörenden Gebäuden lohnt sich der Vergleich mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und dessen virtueller Variante. Entscheidend sind Anschlussstruktur, Beteiligte und laufender Aufwand.
Photovoltaik, Speicher und Ladeinfrastruktur
Wir ordnen Solarproduktion, Strombedarf, Wärmepumpen und Elektromobilität in die Investitionsplanung ein. Ein Speicher wird anhand des konkreten Nutzens geprüft; er ist nicht automatisch für jedes Projekt sinnvoll.
Förderung und Umsetzung vorbereiten
Förderprogramme haben unterschiedliche Ziele, Termine und Bedingungen. Wir klären passende Möglichkeiten und den richtigen Zeitpunkt für Abklärungen und Gesuche, bevor sich Ihre Gemeinde auf das weitere Vorgehen festlegt.
Für 2027 bereits beschlossen: Der Bundesrat hat die Regeln zur Abnahmevergütung angepasst. Fehlt eine Preisvereinbarung, wird ab 1. Januar 2027 der Marktpreis zum Einspeisezeitpunkt massgeblich. Für kommunale PV-Projekte lohnt sich deshalb ein neuer Vergleich von Eigenverbrauch, LEG-Absatz und Speicher anhand zeitlicher Profile. BFE-Mitteilung vom 27. Mai 2026.
Bundesrecht, Kanton und Gemeinde zusammen betrachten
Ein sinnvoller Projektentscheid braucht mehr als ein passendes Strommodell. Wir halten die unterschiedlichen Ebenen in der Projektübersicht auseinander und machen sichtbar, welche Abklärungen noch fehlen.
Bund: Regeln für den lokalen Strom
Für LEG sind das Stromversorgungsgesetz und die Stromversorgungsverordnung massgeblich. ZEV und vZEV werden im Energiegesetz und in der Energieverordnung geregelt. Die LEG-Seite erklärt die geprüften Voraussetzungen und nennt die Rechtsquellen.
Kanton: Gebäude und Verfahren
Für den Energieverbrauch in Gebäuden sind vor allem die Kantone zuständig. Darum beziehen wir die am Standort geltenden Energie- und Bauvorgaben sowie zuständige Fachstellen in die Abklärungen ein. Einordnung des Bundesamts für Energie.
Gemeinde: Rolle und Beschluss
Als Eigentümerin eigener Anlagen, als Koordinatorin interessierter Beteiligter oder über ein kommunales Energieversorgungsunternehmen hat die Gemeinde unterschiedliche Aufgaben. Wir klären diese Rollen sowie Entscheidwege und Budgetbedarf zu Beginn.
Projekt: Partner und Beschaffung
Netzabklärungen, Fachplanung, rechtliche Prüfung, Verträge und Abrechnung brauchen benannte Verantwortliche. Beschaffungsfragen werden mit der zuständigen Stelle der Gemeinde geklärt. simap.ch ist die Beschaffungsplattform der öffentlichen Hand.
Fachlicher Stand: 24. September 2026. Die konkrete Anwendung wird für Standort, Vorhaben und zuständige Stellen geklärt.
Von der ersten Abklärung bis zur Umsetzung
- Potenzial und Modellwahl: Wir erfassen Ziele, Gebäude, Verbräuche und Produktion. Sie erhalten eine Standortbestimmung, einen Variantenvergleich und eine Liste der noch benötigten Grundlagen.
- Entscheid und Organisation: Wir bereiten Annahmen, Investitionen, laufenden Aufwand und Zuständigkeiten für das zuständige Gremium auf. Daraus entsteht eine Entscheidungsgrundlage mit Etappen und Verantwortlichen.
- Umsetzungsbegleitung: Bengy koordiniert die vereinbarten Arbeitsschritte mit Netzbetreiber, Energieversorger, Fachplanern und Dienstleistern. Wir dokumentieren Entscheidungen und unterstützen nach Auftrag auch Einführung, Information und Auswertung.
Fachplanung, rechtliche Prüfung, Messbetrieb und Stromabrechnung werden den zuständigen Partnern zugeordnet. Welche Leistungen Bengy im Projekt übernimmt, wird im Auftrag festgelegt.
Fragen aus Gemeinden
Ist eine LEG für jede Gemeinde die beste Lösung?
Die Eignung hängt vom konkreten Projekt ab. Netzanschlüsse, Stromproduktion, zeitgleicher Verbrauch, Organisation und Kosten müssen zusammenpassen. Auch ZEV, vZEV oder eine stufenweise Weiterentwicklung können eine passende Option sein.
Muss die Gemeinde selbst Anlagen betreiben?
Im Erstgespräch klären wir Ihre Rolle. Die Gemeinde kann eigene Liegenschaften betrachten oder zunächst Beteiligte zusammenbringen. Daraus folgt noch keine festgelegte Betreiber- oder Abrechnungsverantwortung.
Was brauchen wir für den Einstieg?
Eine kurze Beschreibung der Gebäude, des Vorhabens und der anstehenden Entscheidung genügt für das Erstgespräch. Für die Analyse helfen anschliessend Verbrauchs- und Produktionsdaten, Anschlussinformationen, Energieverträge und geplante Investitionen.
Können wir eine bestehende Energiestrategie weiterführen?
Ja. Wir beziehen vorhandene Konzepte ein und prüfen, welche neuen Möglichkeiten und offenen Fragen für Ihre Gemeinde relevant sind. Der Umfang kann von einer einzelnen Entscheidung bis zur längerfristigen Projektbegleitung reichen.
Welcher nächste Schritt passt zu Ihrer Gemeinde?
Bringen Sie Ihre konkrete Frage mit: ein Schuldach, ein Liegenschaftsportfolio, eine LEG-Idee oder eine anstehende Investition. In der kostenlosen 30-minütigen Erstberatung klären wir Ausgangslage und weiteres Vorgehen.
Windenergie und Richtplanung fundiert angehen
Bengy unterstützt Gemeinden bei Potenzialabklärungen, Planungsgrundlagen, Behördenkoordination und der Begleitung bis zur Umsetzung.
