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Lokale Elektrizitätsgemeinschaften · Schweiz

LEG-Beratung für Gemeinden

Passt der Solarstrom vom Schuldach zum Verbrauch anderer Gebäude im Ort? Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) eröffnet seit dem 1. Januar 2026 neue Möglichkeiten. Bengy hilft Ihrer Gemeinde, das Potenzial zu prüfen, einen tragfähigen Entscheid vorzubereiten und die Umsetzung mit den beteiligten Partnern zu begleiten.

LEG-Erstcheck starten

Neun Fragen für eine erste Einschätzung – Ergebnis ohne Kontaktdaten. Anschliessend können Sie ein kostenloses 30-minütiges Erstgespräch anfragen. Vertiefte Prüfung und Projektbegleitung nach Vereinbarung.

Was ist eine LEG?

In einer LEG kann lokal erzeugter erneuerbarer Strom über das öffentliche Verteilnetz zwischen Teilnehmenden ausgetauscht werden. Das unterscheidet sie vom klassischen Eigenverbrauch hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt. Für Gemeinden ist beispielsweise zu prüfen, wie Solaranlagen und Verbraucher aus dem eigenen Liegenschaftsportfolio mit weiteren interessierten Beteiligten zusammenpassen.

Die Gemeinde kann Eigentümerin, Teilnehmerin oder Koordinatorin sein. Wer die LEG gegenüber dem Netzbetreiber vertritt und wer die internen Aufgaben übernimmt, wird im Projekt ausdrücklich festgelegt.

Welche Voraussetzungen gelten 2026?

  • Gebiet und Netz: Die Teilnehmenden liegen in derselben Gemeinde und im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers; ihre Anschlüsse befinden sich auf derselben Netzebene. Anschluss und Austausch dürfen keine Spannungsebene über 36 kV beanspruchen.
  • Mindestleistung: Die Erzeugungsleistung muss mindestens 5 % der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher erreichen. Verglichen werden Leistungen, nicht Jahresenergiemengen. Anlagen mit höchstens 500 Betriebsstunden pro Jahr zählen dabei nicht zur Erzeugungsleistung.
  • Messung: Intelligente Messsysteme sind erforderlich. Der gemeinschaftliche Strom wird anhand von Viertelstundenwerten zugeordnet.
  • Netztarif: Für den zugeordneten LEG-Strom beträgt der Abschlag grundsätzlich 40 %. Ist für den Austausch zwischen einer Erzeugungsanlage und einem Verbraucher eine Spannungstransformation erforderlich, gelten 20 % für sämtliche Verbraucher.
  • Organisation: Vertretung, interne Preise, Daten- und Abrechnungskosten sowie Ein- und Austritte sind schriftlich zu regeln.

Die Bildung der LEG wird dem Netzbetreiber drei Monate im Voraus zum Monatsende gemeldet; bei Ein- und Austritten gilt ein Monat zum Monatsende. Diese Fristen gehören früh in den Projektfahrplan.

Rechtsgrundlagen und Vollzugshinweise: offizielle Quellen und Stand der Prüfung.

LEG, ZEV und vZEV im Vergleich

Die räumliche Nähe allein entscheidet nicht über das geeignete Modell. Wir vergleichen die Anschlussstruktur, die Rollen der Beteiligten und den Aufwand über den Betrieb hinweg.

ZEV

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch tritt gegenüber dem Netzbetreiber als ein Endverbraucher auf. Der gemeinsame Eigenverbrauch erfolgt ohne Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes.

Projektfrage: Wie lassen sich Gebäude, interne Messung und Versorgung innerhalb des zulässigen Eigenverbrauchsbereichs organisieren?

vZEV

Seit 2025 kann ein ZEV auch mit virtueller Messung ausgestaltet werden. Bestehende Anschlussleitungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einbezogen werden; die Messdaten werden virtuell zusammengeführt.

Projektfrage: Erlaubt die vom Netzbetreiber bestätigte Anschlusssituation eine gemeinsame Lösung?

LEG

Die LEG nutzt für den lokalen Austausch das öffentliche Verteilnetz. Die teilnehmenden Endverbraucher bleiben gegenüber dem Netzbetreiber eigenständige Kunden. Für diesen Austausch ist ein gesetzlich geregelter Abschlag beim Netznutzungsentgelt möglich.

Projektfrage: Passen lokale Produktion, Verbrauch und Organisation innerhalb des zulässigen Gebiets zusammen?

Was bringt eine LEG wirtschaftlich?

Der Netztarifabschlag ist keine pauschale Ersparnis auf der gesamten Stromrechnung. Massgeblich ist unter anderem, wie viel Strom zeitgleich innerhalb der LEG ausgetauscht werden kann. Hinzu kommen der vereinbarte Strompreis, Messung, Abrechnung, Koordination und gegebenenfalls Investitionen.

Produktion und Verbrauch zusammen prüfen

Jahresmengen allein reichen für die Beurteilung nicht aus. Wir betrachten verfügbare Last- und Produktionsprofile, Ferien- und Betriebszeiten sowie geplante Wärmepumpen, Ladepunkte oder Anlagen.

Gesamtkosten und Varianten vergleichen

Wir stellen Annahmen zu lokalem Strom, Restbezug, Einspeisung und laufenden Aufgaben gegenüber. Ein Batteriespeicher wird als eigene Variante mit Kosten und Nutzen geprüft.

Beispiel für eine Abklärung: Eine Schule produziert Solarstrom, hat aber während der Sommerferien wenig eigenen Verbrauch. Ob andere Teilnehmende den Strom dann nutzen können und das Modell wirtschaftlich sinnvoll ist, wird anhand ihrer Profile geprüft. Dies ist ein Anwendungsbeispiel, kein Referenzprojekt.

Unser LEG-Angebot: vom Potenzial bis zur Umsetzung

  1. Potenzial und Modellwahl: Gebäude und Beteiligte erfassen, Datenlage prüfen, Netzabklärungen vorbereiten und LEG mit ZEV, vZEV oder anderen Varianten vergleichen. Ergebnis: Standortbestimmung, Varianten und offene Abklärungen.
  2. Entscheid und Organisation: Wirtschaftliche Szenarien, Rollen, Aufgaben und benötigte Partner aufbereiten. Ergebnis: Entscheidungsgrundlage für das zuständige Gremium und ein Fahrplan mit Verantwortlichkeiten.
  3. Umsetzung begleiten: Abstimmung mit Netzbetreiber, Energieversorger, Fachplanern und Dienstleistern, Pendenzenführung und Dokumentation. Nach Auftrag unterstützen wir auch die Einführung, Information der Beteiligten und Auswertung verfügbarer Daten.

Die Verantwortung für rechtliche Prüfung, Vertragsausarbeitung, Fachplanung, Messbetrieb und Abrechnung wird mit den zuständigen Partnern geklärt. Bengy übernimmt die vereinbarte Beratung und Projektbegleitung.

Diese Grundlagen helfen beim LEG-Potenzialcheck

  • Gebäude, Adressen, Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der vorgesehenen Beteiligten.
  • Stromverbrauch und – soweit verfügbar – zeitlich aufgelöste Messdaten.
  • Bestehende und geplante Erzeugungsanlagen mit Leistung und Produktionsdaten.
  • Zuständiger Netzbetreiber, Anschluss- und Messinformationen sowie aktuelle Tarife.
  • Projektziele, geplante Investitionen, gewünschter Zeitplan und bisherige Beschlüsse.

Für das Erstgespräch genügt eine kurze Beschreibung. Den Datenbedarf für die beauftragte Prüfung stimmen wir anschliessend ab.

Häufige Fragen zu LEG in Gemeinden

Muss die Gemeinde die LEG selbst betreiben?

Die organisatorische Rolle wird bewusst gewählt. Die Gemeinde kann ihre eigenen Gebäude einbringen oder den Austausch der Beteiligten koordinieren. Vertretung, Verträge, interne Abrechnung und laufende Aufgaben brauchen in jedem Fall klare Zuständigkeiten.

Kann jede Liegenschaft im Gemeindegebiet mitmachen?

Die Gemeindegrenze allein genügt nicht. Die gesetzlichen Netz- und Teilnahmevoraussetzungen müssen für die vorgesehenen Gebäude geprüft werden. Die erforderlichen Anschlussinformationen werden mit dem zuständigen Netzbetreiber geklärt.

Ist für eine LEG ein Batteriespeicher vorgeschrieben?

Ein Speicher gehört nicht zu den allgemeinen Voraussetzungen zur Bildung einer LEG. Ob er im konkreten Projekt sinnvoll ist, wird anhand von Produktion, Verbrauch, Betriebsweise und Kosten separat geprüft.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Das hängt von Datenlage, Beteiligten, Netzabklärungen und erforderlichen Entscheiden ab. Wir stimmen den Projektfahrplan auf die Meldetermine beim Netzbetreiber sowie die Budget- und Beschlusswege Ihrer Gemeinde ab.

Gibt es automatisch Fördergeld für eine LEG?

Aus der Gründung einer LEG entsteht keine pauschale Förderzusage. Für Anlagen, Effizienzmassnahmen oder kommunale Projekte werden die jeweils passenden Programme, Termine und Voraussetzungen separat geprüft. Mehr zur Energieförderung.

Ihre LEG-Idee gemeinsam einordnen

Sie vertreten den Gemeinderat, die Verwaltung oder kommunale Liegenschaften? Besprechen Sie Ihre Ausgangslage mit Bengy – und klären Sie, welcher nächste Schritt für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

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